OÖ - Bildungskonto des Landes OÖ
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen. Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten (60% bei Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen) bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert. Der Förderantrag kann bis spätestens sechs Monate nach Kursabschluss gestellt werden.
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Wien - WAFF
Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.
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NÖ - Bildungsförderung
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.
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Salzburg – Bildungsscheck
Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmern zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
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Steiermark - Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraFo) ist ein Angebot für berufstätige Grazerinnen und Grazer im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Kurse, Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Förderung bis zu 3.000 Euro pro Person möglich.
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Burgenland - Qualifikationsförderungszuschuss
Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.
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Tirol – Bildungsgeld-update
Diplomlehrgänge werden mit 30 % der Kurskosten gefördert, reglementierte Ausbildungen (LSB und Massage) mit 30 % für eine 80%ige Anwesenheit und 20 % für eine positive Abschlussprüfung – also in Summe 50 % der Kurskosten. Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 € 3.500,00 pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
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Vorarlberg – Bildungszuschüsse
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
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