FAQ

Anmeldung

Wie melde ich mich an?

Eine Anmeldung über unser automatisches Anmeldesystem ist einfach und sicher. Sie gehen einfach auf die Seite Ihrer gewünschten Ausbildung und können sich direkt dort über den Anmeldebutton anmelden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung mit Erhalt der Anmeldebestätigung gültig ist. 

Was ist in den Ausbildungsgebühren inkludiert?

Unsere All-In-Preise garantieren Ihnen fixe Kosten.

Im angegeben Preis ist deshalb alles enthalten, was Sie für eine erfolgreiche Absolvierung Ihrer gewünschten Ausbildung benötigen:

  • Unterrichtseinheiten und/oder Videos
  • Skripten in elektronischer Form
  • Alle Prüfungsgebühren bei den Diplomlehrgängen ausgenommen Dipl. Lebens- und Sozialberater/in
  • Beurteilung der Diplomarbeit
  • Abschlusszertifikat bzw. Diplomzeugnis
  • Eintritte (z.B. Fitnesscenter)
  • Zusätzliche im Unterricht verwendete Materialien (z.B. Lebensmittel)

Nicht im Preis enthalten sind:

  • Individuelle Betreuung bei der Diplomarbeit
  • Allfällige, zusätzliche Prüfungstermine
  • Prüfungsgebühren bei den Ausbildungen Ordinationsassistenz, Kombinationsausbildung gewerbliche/r und/oder medizinische/r Masseur/in, Aufschulungslehrgang Heilmasseur/in, Spezialqualifikationen Elektrotherapie & Hydro- und Balneotherapie und Dipl. Lebens- und Sozialberater/in
  • Literaturempfehlungen der Referenten
  • Empfehlungen von Arbeitsmaterialien für die spätere berufliche Ausübung
  • Individuell abgehaltene Veranstaltungen (z.B. ein Lehrgang macht eine eigene Exkursion)
  • Verbrauchsmaterialien bei der Ausbildung Kosmetik
  • Kosten für eigene Fräseraufsätze bei der Ausbildung Fußpflege

Aus ökologischen Gründen werden die Lehr- und Lernunterlagen (Skripten) in digitaler Form über das Downloadcenter unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Skripten stellen für unsere Lehrgangsteilnehmer/innen Lernunterlagen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie enthalten oftmals jedoch auch umfangreiches Orientierungswissen und gehen über das prüfungsrelevante Stoffausmaß hinaus. Lehrgangsspezifische Stoffeinschränkungen erteilt ausnahmslos der/die Referent/in in Absprache mit dem/r Lehrgangsleiter/in. Jede/Jeder Referent/in ist außerdem inhaltlich für das im Unterricht verwendete Skript verantwortlich.

Welche Voraussetzungen (Aufnahmekriterien) gibt es?

Für die meisten Diplomausbildungen benötigen Sie eine abgeschlossene Schulausbildung und Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Ausbildung finden Sie auch direkt bei dem Lehrgang. In jedem Fall empfehlen wir ein persönliches Aufnahmegespräch und/oder die Teilnahme an einer Infoveranstaltung. 

Zu welchen Konditionen kann ich die Ausbildung bezahlen?

  • Komplettzahlung vor Ausbildungsbeginn
  • In drei Raten
  • In mehreren, max. zehn Raten (wenn die Ausbildung über einen längeren Zeitraum dauert, maximal jedoch über die Dauer der Ausbildung)

Diese Varianten stehen Ihnen während des Anmeldevorganges über die Homepage automatisch zur Auswahl.

Gibt es die Möglichkeit einer Seminar-Storno-Versicherung?

Ja, gibt es. Sofortiger Stornoschutz besteht, wenn die Versicherung gleichzeitig mit der Seminarbuchung abgeschlossen wurde. Ein Versicherungsabschluss bis 3 Werktage nach Seminarbuchung gilt als „gleichzeitig“.

Nähere Informationen zu den genauen Leistungen sowie den Antrag gibt es hier

Ausbildung

Mit wie viel zeitlichem Aufwand muss ich rechnen?

Die meisten unserer Ausbildungen sind berufsbegleitend, der zeitliche Aufwand für den Unterricht selbst ist also begrenzt (entfällt bei Fernstudien zur Gänze).
Da unsere Lehrgänge mit Prüfungen abgeschlossen werden, empfiehlt es sich, nach erfolgtem Unterricht, den Stoff zu Hause zu wiederholen und so zu festigen. Die Anzahl der dafür benötigten Lerneinheiten ist sehr individuell, als Durchschnittswert kann man jedoch pro Stunde Unterricht eine Stunde Lernzeit zu Hause (Selbststudium) einplanen.  
Werden nur die erforderliche Anwesenheit im Unterricht und die Prüfungen erfolgreich absolviert, erhält man ein Zertifikat.

Für die Zuerkennung eines Diploms ist zusätzlich eine praktische Umsetzung zu absolvieren und eine Diplomarbeit zu verfassen.
Die für die praktische Umsetzung benötigte Stundenanzahl entnehmen Sie bitte direkt der Information bei der jeweiligen Ausbildung.
Für das Verfassen der Diplomarbeit werden pauschal 250 Einheiten geschätzt.
Sowohl der Nachweis der praktischen Umsetzung als auch die Diplomarbeit können bis zu 6 Monaten nach erfolgter Abschlussprüfung abgegeben werden (ausgenommen Bildungskarenz*). Erst dann erhalten Sie das Diplom.

Bei manchen Lehrgängen sind noch weitere Ausbildungsteile (Selbsterfahrung, fachliche Tätigkeit,…) zu erfüllen. Diese finden Sie bei der jeweiligen Ausbildungsseite auf der Homepage aufgelistet. 

* Bei Bildungskarenz ist der gesamte Workload des Lehrgangs (inkl. Diplomarbeit und praktische Umsetzung) bis zum Tage der Abschlussprüfung zu absolvieren!

Was passiert, wenn ich am Unterricht nicht dabei sein kann?

Wir haben eine Anwesenheitspflicht im Unterricht von 80 Prozent. Wenn Sie einzelne Stunden oder Ausbildungstage fehlen, hat dies keine Konsequenzen. Sollten Sie Gefahr laufen, die Anwesenheitspflicht nicht zu erfüllen, können Sie den fehlenden Unterricht (auch an anderen Standorten) kostenlos nachholen.
Wenn nötig, können Sie auch die gesamte Ausbildung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Für uns ist außerdem nicht relevant, ob Sie krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen gefehlt haben. Dementsprechend gilt auch bei Vorlage einer Krankmeldung die Anwesenheit als nicht erfüllt.

Die Anwesenheitspflicht entfällt natürlich bei Fernstudien. 

Welche Unterlagen erhalte ich und in welcher Form?

Aus ökologischen Gründen werden die Lehr- und Lernunterlagen (Skripten) in digitaler Form über das Downloadcenter unserer Homepage zur Verfügung gestellt. Skripten stellen für unsere Lehrgangsteilnehmer/innen Lernunterlagen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie enthalten oftmals jedoch auch umfangreiches Orientierungswissen und gehen über das prüfungsrelevante Stoffausmaß hinaus. Lehrgangsspezifische Stoffeinschränkungen erteilt ausnahmslos der/die Referent/in in Absprache mit dem/r Lehrgangsleiter/in. Jede/Jeder Referent/in ist außerdem inhaltlich für das im Unterricht verwendete Skript verantwortlich.

Rechtliches

Was darf ich als selbständiger Trainer arbeiten?

Grundsätzlich darf ich als Trainer mit Gruppen und Einzelpersonen arbeiten. Schwerpunkt dabei ist immer die Vermittlung von Wissen. Eine individuelle Beratung fällt - wie auch andere Tätigkeiten – in gebundene Gewerbe (z.B. Lebensberatung). Auch das Arbeiten mit kranken Personen ist eine gesetzlich/gewerberechtlich geregelte Tätigkeit, weshalb Trainer nur in der Prävention aktiv werden dürfen.
Der Begriff „Coaching“ ist mit Vorsicht zu verwenden, denn dieser ist zwar an und für sich für jeden frei verwendbar. Wenn aber im Zusammenhang mit der Bezeichnung eine Tätigkeit beschrieben wird, die unter ein gebundenes Gewerbe fällt, kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen. 

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen habe ich, wenn ich mit einer Trainerausbildung selbständig arbeite?

Bei den meisten unserer Ausbildungen werden sog. Trainer ausgebildet. Gewerberechtlich bedeutet dies, dass kein Gewerbe angemeldet werden muss. (Freiwillig ist es jedoch immer möglich, einem bestimmten Gewerbe beizutreten und so in der Wirtschaftskammer Mitglied zu werden. Direkt bei den Ausbildungen finden Sie von uns Vorschläge für passende Gewerbe.) Als Trainer ist man „Neuer Selbständiger“ und fällt somit automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung der der Gewerblichen Wirtschaft (SVA). Gerade zu Beginn einer Selbständigkeit gibt es Möglichkeiten, relativ wenig Sozialversicherung zu zahlen. Wie das konkret in Ihrem Fall aussehen könnte, dafür erkundigen Sie sich am besten direkt bei einer Geschäftsstelle der SVA.
Weiter kann man unter einem Jahresumsatz von 35.000 Euro die sog. Kleinunternehmer-Regelung wählen. Somit entfällt die eigentlich für Unternehmer vorgeschriebene Verrechnung einer Mehrwertsteuer. Die WKO oder ein Steuerberater können auch hier wieder individuelle Auskünfte erteilen. 

Zertifikate

Welche Anerkennungen hat die Vitalakademie vorzuweisen?

Die Vitalakademie wurde von zahlreichen Einrichtungen, welche dem Bundesministerium und/oder Ländern unterstehen geprüft und zertifiziert (z.B.: Ö-Cert, WBA, EBQ). Seit 2013 ist die Vitalakademie mit dem Ö-Cert zertifiziert. Diese Anerkennung verschafft einen Überblick über qualitätssichernde Maßnahmen der Erwachsenenbildungsorganisationen und sichert die gegenseitige überregionale Anerkennung zwischen den einzelnen Ländern sowie mit dem Bund.
Mehr dazu unter: http://oe-cert.at/