Fernstudium Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/in

Machen Sie Ihre soziale Ader zum Beruf – mit dem Fernstudium zum/zur Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/in

Erfüllen Sie sich Ihren Traum! Mit dieser fundierten Ausbildung zum/zur Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/in ist es Ihnen möglich, Menschen im Bereich der Sozialbegleitung professionell zu unterstützen. Sie brauchen Ihren Alltag dafür nicht komplett auf den Kopf zu stellen.

Ausbildungsziele und Tätigkeitsfelder

Als Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/in arbeiten Sie im Bereich der allgemeinen Lebenshilfe mit dem Ziel, Menschen in ihrer Lebensgestaltung zu unterstützen. Sie helfen Ihren Klienten/innen dabei, ihre persönlichen Stärken zu erkennen, in ihrem Alltag selbstständig und unabhängig von anderen leben und handeln zu können und Sie sorgen dafür, dass Benachteiligungen und Ausgrenzungen nicht (mehr) passieren.
Ein weites Feld äußerst interessanter Wirkungsbereiche. Qualifizierte Berufs- und Sozialbegleiter werden zB. im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen als  Experten im Bildungs- und Sozialbereich  eingesetzt. Sie entwickeln Trainingsprogramme für Klienten/innen, um deren Integration ins Berufsleben zu fördern und sie für die Tätigkeiten zu qualifizieren. Zert. Sozial- und Berufsbegleiter/innen arbeiten mit Einzelpersonen, Familien oder Kleingruppen oder auch in der Betreuung von Wohngemeinschaften, Heimen etc.

Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/innen können unter zahlreichen Beschäftigungsmöglichkeiten wählen:

  • Qualifizierungsmaßnahmen in der Erwachsenenbildung
  • Projektarbeit in Heimen und Wohngruppen
  • Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Umschulung
  • Erziehungs- und Bildungsberatung
  • Integrative Arbeit mit Jugendlichen und/oder Migranten
  • Nachmittagsbetreuung von Schülern (nach jeweiliger Landesgesetzgebung)
  • Freizeitbetreuung
  • Arbeit mit der älteren Generation
  • Mitarbeit bei interkulturellen Projekten

Um eine Tätigkeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auszuüben, ist für Absolventen/inn/en der Ausbildung eine nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zur leistungs- und qualitätsorientierten Steuerung im Bereich der Erziehungshilfen anerkannte, abgeschlossene Vorausbildung oder z.B. ein Kolleg für Sozialpädagogik erforderlich. Für diese Personen ist der Diplomlehrgang als eine Weiterbildungsmöglichkeit und eine Zusatzqualifikation zu betrachten. Der Lehrgang ist nicht mit einem Studium an einer Universität oder Fachhochschule oder einem Kolleg gleichzusetzen.

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die:

  • fundiertes Wissen im sozial- und berufspädagogischen Arbeitsbereich erwerben möchten.
  • sich beruflich neu orientieren und haupt- oder nebenberuflich im Angestelltenverhältnis als Berufs- und Sozialbegleiter/in arbeiten möchten.
  • ihr bisheriges berufliches Tätigkeitsfeld erweitern möchten.
  • bereits in ihrer bisherigen Tätigkeit Menschen begleiten und beraten (z.B. Lehrer) und eine diesbezügliche Formalqualifikation erwerben möchten.

Information

Lehrinhalte

  • Lernmanagement
  • Einführung in die Kommunikation
  • Motivation
  • Entwicklungspsychologie
  • Gruppendynamik
  • Kompetenzbilanz
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Soziale Kompetenz und Teamentwicklung
  • Stressmanagement
  • Konfliktmanagement und Deeskalation
  • Generationenmanagement
  • Rollensituationen für die Praxis
  • Berufsspezifisches Coaching
  • Psychische Erkrankungen und Krisen
  • Gender
  • Soziologie
  • Soziales Netzwerken
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Marketing
  • Kommunikation/Präsentation
  • Mitarbeiterführung
  • Bewusste Kommunikation
  • Moderation und Präsentation
  • Allgemeine Pädagogik
  • Erste Hilfe Basiswissen

Bildungskarenz: Aufgrund des Gesamtumfanges ist dieser Lehrgang für eine Bildungskarenz geeignet. Weitere Informationen dazu und eine individuelle Abklärung erhalten Sie bei unseren Bildungsberater/inne/n. Im Fall einer Bildungskarenzmaßnahme sind die Diplomarbeit und die praktische Umsetzung bis zum Kursabschluss zu absolvieren. Diese Ausbildung ist für max. 12 Monate Bildungskarenz oder max. 24 Monate Bildungsteilzeit geeignet. Mehr dazu & über weitere Fördermöglichkeiten

Ausbildungsumfang

Umfang (1304 EH Gesamt)

  • 734 EH Selbststudium (Skripten und Video Vorlesungen inkl. Einführung in die allgemeine Pädagogik)
  • 250 EH praktische Umsetzung
  • 250 EH wissenschaftliche Arbeit
  • 15 EH verpflichtende Coachingeinheiten via Video-Konferenz
  • 50 EH Kommissionelle Abschlussprüfung plus Vorbereitung
  • Optional: 5 EH Einzelselbsterfahrung / Gruppenselbsterfahrung

Teilnahme-Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
  • Eignungsgespräch erforderlich
  • Vollendetes 25. Lebensjahr
  • Lebenslauf

Nicht im Preis inkludiert:
Prüfungsgebühr € 100,-
Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit € 50,-
15 EH verpflichtende Coachingeinheiten via Video-Konferenz (€ 40,- pro Einheit)
​Dauer: Einstieg jederzeit möglich (individuelle Zeiteinteilung, Studiendauer mind. 11 Monate)

Abschluss-Voraussetzungen

  • 2 positiv, absolvierte Fachkompetenztests (Multiple Choice)
  • Nachweis über 250 EH praktische Umsetzung
  • Nachweis über 15 verpflichtende Coachingeinheiten
  • Absolvierung Selbsterfahrung
  • Positive Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit
  • bestandene, mündliche Abschlussprüfung

Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit ein Kontaktstudium mit 64 ECTS in Kombination mit der Allensbach Hochschule: Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule) zu absolvieren.

Nähere Infos folgen.

Allgemeine Information

Dieser Lehrgang gilt als Basis in der Begleitung und der Unterstützung und findet darüber hinaus auch in vielen potentiellen Beschäftigungsverhältnissen Anklang.
Um eine Tätigkeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auszuüben, ist für Absolventen/inn/en der Lehrgang eine nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zur leistungs- und qualitätsorientierten Steuerung im Bereich der Erziehungshilfen anerkannte, abgeschlossene Vorausbildung oder z.B. ein Kolleg für Sozialpädagogik erforderlich.

Rechtliche Grundlagen für die Selbständigkeit

Wissensvermittlung in Form der Unterrichtstätigkeit (z.B.: im Rahmen von Vorträgen, Workshops, Seminaren und Trainings) sind als solches gemäß § 2 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen, das heißt, hierfür ist keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Alle nützlichen gesetzlichen Grundlagen, Informationen zu Berufs- und Tätigkeitsvorbehalten und den Gesundheitsberufen finden Sie hier:

Erlässe und Empfehlungen

Komplementär/Alternativmedizin

Rechtsgrundlagen

Berufe A – Z

 

Hier finden Sie allgemein berufsrechtliche Informationen