Bereits im Jänner 2019 wurde seitens des Bildungsministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort klargestellt, dass es im Zuge von Ernährungstraining erlaubt ist, Informationen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen in persönlicher und/oder individualisierter Weise abzugeben. Das Oberlandesgericht Graz hat nun im August 2020 geurteilt und eine Berufung des Verbandes der Ernährungswissenschafler Österreichs (VEÖ) abgewiesen. Der Verband hat keine außerordentliche Revision für den VEÖ erhoben. Der Inhalt des Urteils wurde somit als richtig akzeptiert.
Vitalakademie Geschäftsführer Mag. Mario Weingartler: „Für uns war immer klar, dass der österreichische Rechtsstaat uns am Ende Recht geben wird, hat doch das Wirtschaftsministerium 2019 bereits eine umfassende Stellungnahme in unserem Sinne und im Sinn der freien Wirtschaft in Österreich abgegeben.“ Die von der Vitalakademie angebotene Ausbildung zum „Ernährungstrainer“ befähigt die Absolventen somit, eine Dienstleistung mit individuellen Empfehlungen anzubieten.