Neuerungen ab 2023 - Bildungskonto Land OÖ

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Neue Förderperiode 2023 - 2026

Anhebung der Höchstgrenzen:

- 30 % von 2.000 auf max. 2.200 Euro
- 60 % von 2.400 auf max. 2.700 Euro für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen (Med. Massage, Heilmassage, Ordinationsassistenz, Kolleg für Sozialpädagogik)

- Der Hauptwohnsitz muss mindestens 6 Monate vor Kursstart in OÖ sein.

- Die berufliche Umsetzung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss und der Antrag spätestens sechs Monate nach positiver Absolvierung erfolgen.

- Zusätzlich sind die Einkommensgrenzen für Personen mit akad. Abschluss und bei Ein-Pers.- und Kleinunternehmer von 2.700 auf 3.000 Euro brutto erhöht worden.
 

Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2200 Euro (30%) bzw. 2700 (60%) für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm