Bildungskarenz/Bildungsteilzeit: Die Lösung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für ArbeitnehmerInnen und ArbeitergeberInnen

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Corona und die angespannte Situation in der Ukraine bringen erhebliche Belastungen für die Wirtschaft mit sich. Unternehmen sehen sich derzeit durch hohe Energiepreise belastet. Viele erwarten, dass sie kurzfristig in ihren Geschäftsabläufen beeinträchtigt werden; ebenso hoch ist die drohende Belastung durch Engpässe in der Energieversorgung. Mittelfristig werden keine Erleichterungen prognostiziert. Herausfordernde Zeiten für Unternehmen und ihre Beschäftigten! 

- Wie können also Kosten eingespart werden, ohne dass MitarbeiterInnen und wertvolles Know How verloren gehen? 
- Wie kommt man also durch weniger auslastende Zeiten ohne MitarbeiterInnenabbau?

Das Modell der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit kann hier Abhilfe schaffen. MitarbeiterInnen können sich für Bildungszwecke karenzieren lassen. Grundvoraussetzung ist, der/die ArbeitgeberIn willigt ein UND die Weiterbildung erfüllt die Kriterien dafür. 

Vorteile für das Unternehmen
Während der Bildungskarenz wird der/die ArbeitnehmerIn vom Unternehmen karenziert und erhält keinen Lohn vom/von der ArbeitgeberIn, sondern ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Es wird in der Höhe des (fiktiven) Arbeitslosengeldes ausbezahlt. In der maximalen Dauer von 12 Monaten wird der/die MitarbeiterIn weiterqualifiziert, bleibt so dem Unternehmen erhalten und das Know How wird gesteigert. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist möglich. Bei Bedarf kann die Bildungskarenz jederzeit unterbrochen werden. 

Vorteile für den/die ArbeitnehmerIn
Der/Die ArbeitnehmerIn bekommt Zeit für Weiterbildung, ohne den Job kündigen zu müssen. Auch eine Bildungskarenz direkt nach der Elternkarenz ist möglich. Die Vitalakademie bietet mit dem learn@home Plus Paket Lösungen für jeden Individualfall.

Bildungskarenz versus Bildungsteilzeit
Im Unterschied zur Bildungskarenz wird das Beschäftigungsverhältnis in der Bildungsteilzeit nicht gänzlich karenziert. Vielmehr reduziert der(/die DienstnehmerIn seine Arbeitszeit und widmet sich einer entsprechenden Aus- und Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Normalarbeitszeit für die Dauer der Bildungsteilzeit zehn Stunden nicht unterschreitet.

Vitalakademie – der Bildungspartner Ihres Vertrauens
Die Ausbildungen und Weiterbildungslehrgänge der Vitalakademie erfüllen die Kriterien für eine Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Es werden kostenlose persönliche Beratungen zur Erarbeitung von Bildungsplänen angeboten, die das Weiterbildungsvorhaben Realität werden lassen. 

Online-Infoveranstaltung zum Thema Bildungskarenz und Förderungen
Jeden ersten Donnerstag im Monat um 18 Uhr findet eine kostenlose Infoveranstaltung zu diesem Thema statt. Einfach und unkompliziert online unter www.vitalakademie.at registrieren und dabei sein. 

Bildungskarenz/Bildungsteilzeit - eine Win-Win-Situation also für alle Beteiligten.

Weitere Informationen auch unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/bildungskarenz_und_bildungsteilzeit.html