Berufsbild Kosmetiker/in / Kosmetologe/-in (Österreich)

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Die Kosmetikerin bzw. der Kosmetologe ist im Bereich der ästhetischen Hautpflege, -behandlung und -beratung tätig. Ziel der beruflichen Tätigkeit ist die Erhaltung, Verbesserung und Pflege des äußeren Erscheinungsbildes, insbesondere der Haut, unter Berücksichtigung kosmetischer, hygienischer und gesundheitlicher Aspekte.
Kosmetiker/innen arbeiten eigenverantwortlich im Rahmen der gewerberechtlichen Bestimmungen in Österreich und sind in Kosmetikinstituten, Wellness- und Spa-Betrieben, dermatologischen Praxen, Hotels, Parfümerien oder selbstständig tätig.
 

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
  • Durchführung kosmetischer Gesichts- und Körperbehandlungen
  • Analyse von Hauttyp und Hautzustand
  • Reinigung, Pflege und Regeneration der Haut
  • Anwendung kosmetischer Präparate, Masken und Packungen
  • Manuelle Gesichts- und Körperbehandlungen
  • Apparative Kosmetik im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
  • Haarentfernung (z. B. Wachs, Zuckerpaste)
  • Pflege und Gestaltung von Augenbrauen und Wimpern
  • Make-up-Beratung und -Anwendung
  • Maniküre und kosmetische Hand- und Fußpflege (ohne medizinische Fußpflege)
  • Fachkundige Beratung zu Hautpflege, Produkten und Behandlungsplänen
  • Verkauf kosmetischer Produkte
  • Einhaltung von Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards
  • Dokumentation von Behandlungen und Kundenberatung
     
Abgrenzung der Tätigkeit

Die Tätigkeit der Kosmetikerin / des Kosmetologen ist nicht medizinisch.
Nicht zum Aufgabenbereich gehören:

  • Diagnosestellung oder Behandlung von Hautkrankheiten
  • Medizinische oder therapeutische Eingriffe
  • Tätigkeiten, die Ärzt:innen oder medizinischen Gesundheitsberufen vorbehalten sind

Bei auffälligen Hautveränderungen erfolgt eine Weiterempfehlung an Fachärzt:innen (Dermatologie).
 

Fachliche und persönliche Kompetenzen
  • Fundierte Kenntnisse der Hautkunde (Dermatologie im kosmetischen Kontext)
  • Kenntnisse über kosmetische Wirkstoffe und Produkte
  • Hygienebewusstsein und Verantwortungsgefühl
  • Handwerkliches Geschick und präzises Arbeiten
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Kommunikations- und Beratungskompetenz
  • Ästhetisches Gespür und Einfühlungsvermögen
  • Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung
     
Ausbildung und rechtlicher Rahmen in Österreich

Die Ausbildung zur Kosmetikerin / zum Kosmetologen erfolgt in Österreich im Rahmen:

  • einer Lehrlingsausbildung
  • einer schulischen Ausbildung
  • oder einer gewerblichen Ausbildung mit Lehrabschlussprüfung.

Die Berufsausübung unterliegt den gewerberechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung (reglementiertes Gewerbe „Kosmetik (Schönheitspflege)“).


Arbeitsfelder
  • Kosmetikinstitute und Beauty-Studios
  • Wellness-, Spa- und Hotelbetriebe
  • Dermatologische Ordinationen (nicht-medizinische Tätigkeiten)
  • Parfümerien und Kosmetikfachhandel
  • Selbstständige Tätigkeit

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