Geschätzte Interessent:innen!
Hier die aktuellen Informationen bezüglich Bildungskarenz/Bildungsteilzeit des AMS: https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/bildungskarenz-weiterbildung-mit-einkommen
Aufgrund gesetzlicher Änderungen …
… können Anträge auf Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld bis 31.3.2025 in unveränderter Form nur mehr für Zeiträume (sprich Kursmaßnahmen) mit Beginn vor 1.4.2025 gestellt werden.
… gilt für zwischen 1.4.2025 und 31.5.2025 gestellte Anträge auf Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit: Die Bildungskarenz/Bildungsteilzeit muss zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber spätestens am 28. Februar 2025 vereinbart worden sein und die zugrunde liegende Weiterbildung muss bis 31.5.2025 beginnen. Bitte achten Sie also bei bereits vor Ende Februar 2025 mit Ihrem Dienstgebergeber vereinbarte/zugesagte Bildungskarenz/Bildungsteilzeit (wenn auch vielleicht vorerst nur mündlich) auf das Datum bei der Bildungskarenz-/Bildungsteilzeitvereinbarung nach § 11 bzw. § 11 a AVRAG (Formular, welches vom Dienstgeber unterschrieben wird)!
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Mit vitalen Grüßen
Sonja Pimminger, MBA
Gesamtakademieleitung Vitalakademie Österreich
Geschäftsführung mea vita Massage- und Kosmetikakademie
Mobil: +43 664 42 67 247
E-Mail: sonja.pimminger@vitalakademie.at