Verkürzte Ausbildung für Masseure/-innen
Keine Ratenzahlung möglich
gemäß § 26 MMHmG
Direkter Weg in die Therapie – verkürzte Ausbildung zur:zum Medizinischen Masseur:in
Du hast den Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe Massage?
Dann kannst du gemäß § 26 MMHmG direkt in die verkürzte Ausbildung zur:zum Medizinischen Masseur:in einsteigen.
Diese Ausbildung umfasst ausschließlich den praktischen Teil im Ausmaß von 580 Stunden und bereitet dich gezielt auf deinen therapeutischen Berufsweg vor.
Mehr Infos zu den rechtlichen Grundlagen findest du hier:
§ 26 MMHmG – Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (RIS)
Nächste Starttermine
Information
Ausbildungsumfang
Gesamt: 580 Stunden praktische Ausbildung
Teilnahmevoraussetzungen für die verkürzte Ausbildung zur:zum Medizinischen Masseur:in
Um an der verkürzten Ausbildung gemäß § 26 MMHmG teilnehmen zu können, brauchst du folgende Unterlagen und Nachweise:
Positives Aufnahmegespräch
Befähigungsprüfungszeugnis der WKO (alle drei Teile abgeschlossen)
Aktueller Lebenslauf
Ärztliches Attest – nicht älter als 3 Monate vor Ausbildungsstart
Einwandfreies Leumundszeugnis – ebenfalls max. 3 Monate alt
Meldezettel – nicht älter als 3 Monate
Staatsbürgerschaftsnachweis
Wichtig bei Namensänderung:
Bitte entsprechende Nachweise (z. B. Heiratsurkunde, Sponsionsurkunde bei Titelführung) beilegen.
Abschlussvoraussetzungen – dein Weg zum Diplom
Positiv absolviertes Berufspraktikum
(Den passenden Praktikumsplatz vermitteln wir dir gerne – wir arbeiten mit zahlreichen zertifizierten Einrichtungen zusammen.)
Nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Ausbildung stellt der:die fachspezifische und organisatorische Leiter:in der Vitalakademie dein Zeugnis aus – inklusive Nachweis deines Ausbildungserfolgs und der Berufsbezeichnung: „Medizinische:r Masseur:in“
Unsere Hauptreferenten
LbHM Alexandra Kreutzer
LbHM Eva Niedrist