Spezialqualifikationsausbildung Hydro- & Balneotherapie

gemäß MMHmG und AV-MMHmG

Hydrotherapeutische Anwendungen umfassen äußerliche Wasseranwendungen zu Heilzwecken wie Güsse, Kneippanwendungen und Wickel. Balneotherapie vermittelt die medizinische Bäderkunde (Heilwässer mit mineralischen und pflanzlichen Zusätzen) sowie die Anwendung der Unterwasserdruckstrahlmassage. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Der praktische Teil wird direkt im Ambulatorium gelehrt. Die therapeutischen Möglichkeiten werden so anschaulich und erlebbar gemacht und geübt.

Nächste Starttermine

SQ Hydro und Balneotherapie- Wochenendlehrgang, Fr bis So - ca. 14-tägig

Information

Wichtige Hinweise

  • Bis 3 Wochen vor Lehrgangsstart kann kostenlos und ohne Angabe von Gründen die Anmeldung storniert werden. (KEINE Bearbeitungs- und Anmeldegebühren)
  • Ca. 3 Wochen vor Lehrgangsstart Erhalt der Rechnung per Email oder postalisch.
  • ONLINE-Infoworkshops

Lehrinhalte

  • Spezielle Anatomie und Pathologie
  • Spezielle Hygiene
  • Physik
  • Hydrotherapie (therapeutische Wasseranwendungen) 
  • Balneotherapie (Bäderkunde) 
  • Unterwasserdruckstrahlmassage

Bei dieser Spezialqualifikation handelt es sich um eine eigenständige Ausbildung, die mit einer staatlich kommissionellen Prüfung abschließt.

Ausbildungsumfang

Gesamt: 120 Einheiten

  • 55 Theorieunterrichtseinheiten
  • 65 Unterrichtseinheiten Berufspraktikum

Teilnahme-Voraussetzungen

  • Medizinische Massageausbildung
  • Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses

Bei Namensänderungen (-abweichungen) Nachweise wie Heiratsurkunde, Sponsionsurkunde bei Titelführung,... beilegen!

Abschluss-Voraussetzungen

  • Absolviertes Berufspraktikum (Praktikumsbetriebe werden von der Akademie zur Verfügung gestellt / vermittelt)
  • 80 % Anwesenheit je Unterrichtsfach
  • abgeschlossene Medizinische Massageausbildung

Nach positiver Absolvierung der staatlichen kommissionellen Prüfung ist der / die Teilnehmer/in berechtigt, nach der Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung 'medizinische/r Bademeister/in' nach dem MMHm-Gesetz anzufügen.